Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie in guten Zeiten über die medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung verfügen, insbesondere in der letzten Lebensphase.

In einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die damit betraut wird, die persönlichen Interessen des Patienten zu vertreten und anstehende Maßnahmen in seinem/ihrem Sinne zu veranlassen. Falls die Vorsorgevollmacht unzureichend oder gar nicht existiert, kann per Betreuungsverfügung eine Vertrauensperson bestimmt werden, die vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll.

Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

www.bmjv.de